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Wir sind die 1. zertifizierte Fahrschule im Landkreis Sigmaringen

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95BKrFQG

AnzeigeKalender

Modulaufteilung Weiterbildung Lkw/Bus 3.Welle gem. BKrFQG
Module
Lkw/Bus Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV

Modul 1: (SoVo)

Sozialvorschriften &

Fahrtenschreiber

2.1
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr
2.2
Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3
Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

Modul 2: (Image/Markt)
Schadensprävention

3.2
Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3
Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6
Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
3.7
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
3.8
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung


Modul 3: (FaSi)

Gefahrenwahrnehmung

1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
3.1
Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.5
Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4: (ECO)
Eco-Training &
Assistenzsysteme

1.1
Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs


Modul 5: (LaSi)

Sicherheit für Ladung &
Fahrgast

1.4
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
1.5
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung des Kraftomnibusses

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule Zembrod im Bezug auf die

EU –Berufskraftfahrer Aus-und Weiterbildung nach BKrFQG

 1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen der Fahrschule Zembrod Kraftfahrer Weiterbildung 88630 Pfullendorf

Teilnehmer/Anmelder kommt mit der Anmeldung zu einem Modul zustande. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer/Anmelder diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.

 2. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an den Modulen der Fahrschule Zembrod muss schriftlich erfolgen. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf die Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Lehrgangsplätzen nach. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend gesandt.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang eines Moduls ist in diesen spezifiziert und Bestandteil der Teilnahmebedingung.

4. Gebühren

Die Lehrgangsgebühr ist vom Teilnehmer unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen.  Die Lehrgangsgebühr ist vor Beginn sofort nach Erhalt entsprechender Rechnung und Teilnahmebestätigung per Überweisung zu entrichten. Zuzüglich Prüfungsgebühren IHK nach der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Gebührenordnung. Für Mahnungen wird eine Gebühr von 10€ pro Mahnlauf vereinbart.

5. Stornierung

Der Teilnehmer kann bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Lehrganges aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück treten. In diesem Fall wird statt Lehrgangsgebühr eine Verwaltungspauschale von 15€ berechnet.

Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die gesamte Lehrgangsgebühr zu entrichten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

6. Kündigung

Der Fahrschule Zembrod steht eine fristlose Kündigung des Teilnehmers aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie groben Verstößen gegen die Teilnahmebestimmungen zu. Hierüber entscheidet der Bildungsträger. Im Falle der Kündigung durch die Fahrschule Zembrod ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zu zahlen. Die Kündigung ist Schriftlich zu erklären. 

7. Änderungen und Absagen von Lehrgängen

Die Fahrschule Zembrod behält sich vor, fachliche Inhalte weiter zu entwickeln und die Lehrgangsdauer geringfügig anzupassen. In diesem Fall ist die Fahrschule Zembrod bemüht, notwendige Änderung des Programms rechtzeitig mitzuteilen.

Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zum

Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Gebühr. Die Fahrschule Zembrod behält sich vor, Lehrgänge aus Wichtigem, von der Fahrschule Zembrod nicht zu vertretenden Grund, wie z.B. bei höherer Gewalt, plötzlicher Erkrankung des Dozenten und nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Ein weitgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

9. Haftung

Die Fahrschule Zembrod haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit der Fahrschule Zembrod und dessen Angestellte oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

10. Urheberrecht

Alle Unterlagen die von der Fahrschule Zembrod ausgearbeitet und ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Einwilligung der Fahrschule Zembrod vervielfältigt werden.

 11. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatischen Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke Lehrgangsabwicklung einverstanden. Darüber hinaus kann die Fahrschule Zembrod personenbezogene Daten, soweit nicht schriftlich widersprochen wird, zur späteren Information verwenden. Und auf der Homepage www.bkf-weiterbildung.eu unter Referenzen verwenden.

12. Ersatzbescheinigungen

Bei Verlust der Originalbescheinigung wird dem Teilnehmer/in auf Verlangen gegen eine Gebühr von 10,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt

 13. Schlussbestimmung

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingung, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzlich ersetzt.

Fahrschule Zembrod Inh. Ralph H. Müller    Stand 03/.2009